Der Mitarbeiter Karl Mais fährt am Montag vom Betriebshof des Lohnunternehmers Müller mit seinem eigenen PKW zu einer auswärtigen Einsatzstelle und arbeitet dort bis Freitag nachmittags. Dann fährt er zurück und erreicht gegen 18 Uhr wieder die Firma. Die einfache Entfernung zwischen dem Lohnunternehmen Müller und der auswärtigen Einsatzstelle beträgt 200 km. Während der Abwesenheit übernachtet Karl Mais in einem Hotel welches der Lohnunternehmer Müller direkt gebucht und bezahlt hat.
Was kann Lohnunternehmer Müller seinem Mitarbeiter Karl Mais steuer- und sozialversicherungsfrei maximal erstatten?
1. Fahrtkosten zweimal 200 km; 400km a 0,30 Euro 2. Verpflegungsmehraufwendungen 3. Anreisetag | 120 Euro |
(über 8 Stunden Abwesenheit) | 14 Euro |
Rückreisetag (über 8 Stunden Abwesenheit) | 14 Euro |
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag (über 24 Stunden Abwesenheit) 3 x 28 Euro | 84 Euro |
Zusätzlich kann der Mitarbeiter nochmals die vorgenannten Verpflegungsmehraufwendungen steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt bekommen, wenn der Arbeitgeber diese mit 25% pauschal versteuert; 112 Euro x 25% ergibt eine pauschale Lohnsteuer in Höhe von 28 Euro | 112 Euro |
344 Euro |