Fahrt- und Reisekosten Praxisbeispiel

Der Mitarbeiter Karl Mais fährt am Montag vom Betriebshof des Lohnunternehmers Müller mit seinem eigenen PKW zu einer auswärtigen Einsatzstelle und arbeitet dort bis Freitag nachmittags. Dann fährt er zurück und erreicht gegen 18 Uhr wieder die Firma. Die einfache Entfernung zwischen dem Lohnunternehmen Müller und der auswärtigen Einsatzstelle beträgt 200 km. Während der Abwesenheit übernachtet Karl Mais in einem Hotel welches der Lohnunternehmer Müller direkt gebucht und bezahlt hat.

Was kann Lohnunternehmer Müller seinem Mitarbeiter Karl Mais steuer- und sozialversicherungsfrei maximal erstatten?

1. Fahrtkosten zweimal 200 km; 400km a 0,30 Euro
2. Verpflegungsmehraufwendungen                                                        
3. Anreisetag 
120 Euro
(über 8 Stunden Abwesenheit)14 Euro   
Rückreisetag
(über 8 Stunden Abwesenheit)
14 Euro   
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
(über 24 Stunden Abwesenheit) 3 x 28 Euro
 84 Euro
Zusätzlich kann der Mitarbeiter nochmals die
vorgenannten Verpflegungsmehraufwendungen
steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt bekommen,
wenn der Arbeitgeber diese mit 25% pauschal versteuert;
112 Euro x 25% ergibt eine pauschale Lohnsteuer in Höhe von 28 Euro
112 Euro   
344 Euro
Erstattungsbetrag für Herrn Mais